Abbruch und Rückbau
Grundlage für Sanierung und Schadensanalyse
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bautrocknung (AGB)
Baudienstleistungen Aubingers – Altostraße 26, 81245 München – Inhaber: Ertan Yimen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung, Lieferung, Aufbau und ggf. Wartung von Bautrocknern sowie ähnlichen Geräten, die zwischen der Firma Baudienstleistungen Aubingers (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Website oder auf anderem Wege geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Die Präsentation unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung des Vermieters zustande.
3. Mietgegenstand und Mietdauer
(1) Der Mietgegenstand ist im jeweiligen Angebot bezeichnet. Es handelt sich insbesondere um Bautrockner, Heizgeräte, Ventilatoren und Zubehör.
(2) Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Lieferdatum und endet mit dem vollständigen Rücktransport der Geräte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der rechtzeitigen Absprache mit dem Vermieter.
4. Lieferung und Aufbau
(1) Die Lieferung erfolgt durch den Vermieter oder ein beauftragtes Transportunternehmen an die vom Mieter angegebene Adresse.
(2) Der Aufbau und die Inbetriebnahme der Geräte erfolgt nach Vereinbarung durch Personal des Vermieters.
(3) Die Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich als verbindlich zugesagt.
5. Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgeräte sorgsam und sachgemäß zu behandeln.
(2) Eine Weitervermietung ist nicht gestattet.
(3) Der Mieter hat die Geräte vor Überbeanspruchung, Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Schäden oder Störungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
(4) Bei Rückgabe müssen die Geräte in gereinigtem und funktionsfähigem Zustand sein.
(5) Bei der Nutzung von Bautrocknern ist der Mieter verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob der Wasserbehälter voll ist. Das Entleeren des Behälters erfolgt durch den Mieter und ist während der gesamten Mietdauer eigenverantwortlich sicherzustellen. Nur so ist gewährleistet, dass das Gerät ordnungsgemäß weiterläuft.
(6) Die für den Betrieb der Geräte erforderliche Stromversorgung ist vom Mieter auf eigene Kosten und Verantwortung bereitzustellen und während der gesamten Mietdauer sicherzustellen.
(7) Sofern durch den Vermieter Feuchtigkeitsmessungen durchgeführt werden, dienen diese ausschließlich der groben Orientierung. Die Ergebnisse haben rein informativen Charakter und sind für den Mieter weder rechtlich bindend noch als belastbare Grundlage für bauliche Entscheidungen oder Nachweise geeignet.
(8) Für Rückbaumaßnahmen, Bohrungen oder Teilabbrüche, die im Rahmen einer Boden- oder Dämmschichttrocknung notwendig werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung für dadurch entstehende Schäden. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Bodenaufbaus oder Oberflächenzustandes erfolgt durch den Vermieter nicht.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis im Voraus oder bei Lieferung in bar oder per Überweisung zu zahlen.
(4) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
7. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zur Absicherung eventueller Schäden oder ausstehender Forderungen zu verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte zurückerstattet.
8. Haftung
(1) Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung oder Missachtung der Bedienhinweise entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.
(3) Eine Haftung für Produktionsausfälle oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Rückgabe der Mietgeräte
(1) Die Geräte sind am letzten Tag der Mietdauer zur vereinbarten Zeit zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzustellen.
(2) Erfolgt die Rückgabe verspätet, kann eine Nachberechnung entsprechend der geltenden Tagesmietpreise erfolgen.
(3) Bei Beschädigungen oder übermäßiger Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, die Kosten für Reparatur oder Reinigung in Rechnung zu stellen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der Website.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig –München.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: April 2025